AGB der dhw solutions e.K.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von dhw-solutions e.K. (Agentur) und werden durch Erteilung des Auftrags von dem Auftraggeber in vollem Umfang anerkannt.
Die Agentur ist bemüht, entsprechend den Aufgaben- und Terminvorgaben des
Auftraggebers, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und
sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu
wahren und die Interessen des Auftraggebers in jeder möglichen Form zu vertreten.
Angebot
Die in einem Angebot der Agentur genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden separat berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorgabe verlangt werden.
Agenturangebote gelten 2 Monate ab Ausstellungsdatum.
Agenturleistung/Vergütungspflicht/Lieferung
Wird die Agentur mit einer Beratung, Präsentation oder mit Entwurfsarbeiten beauftragt, so sind diese angemessen zu honorieren. Die Agentur arbeitet in keinem Fall unverbindlich und kostenlos. Der Honoraranspruch bleibt auch für den Fall der Nichtverwendung einer Konzeption oder Nichtdurchführung von Maßnahmen bestehen. Vorentwürfe bleiben Eigentum der Agentur und sind auf Wunsch von dem Auftraggeber herauszugeben. Sofern die Honorierung der Agentur nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, gilt die jeweils gültige Berechnungsgrundlage der Agentur als vereinbart.
Es steht im Ermessen der Agentur, bei der Erbringung von Leistungen ihr geeignet
erscheinende Dritte heranzuziehen. Wird die Agentur mit Produktionsaufgaben beauftragt, so erwirbt der Auftraggeber das Eigentum an den Endprodukten, nicht aber an den in der Agentur intern zur Bearbeitung angelegten Dokumenten und elektronischen Dateien. Diese kann der Auftraggeber auf Wunsch kostenpflichtig gesondert erwerben.
Vereinbarte oder vom Auftraggeber gewünschte Liefertermine werden grundsätzlich
eingehalten. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten für Verzögerungen bei der Ausführung sind jedoch Lieferzeitangaben nur unverbindlich. Wegen späterer Lieferung sind ein Rücktritt von dem Auftrag und Schadenersatzansprüche für den Auftraggeber ausgeschlossen.
Bei Auflagenproduktionen gelten Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage als ordnungsgemäße Erfüllung. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Proben, Muster und Korrekturausdrucke können in Farbe, Größe und Gestalt von der
endgültigen Auflagenproduktion aufgrund technischer Voraussetzungen abweichen.
Solche Abweichungen sind keine Mängel im Rechtssinn.
Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen der Agentur die Rechte aus § 326 BGB zu. Statt dessen steht der Agentur auch das Recht zu, vom Vertrag auch nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadenersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. nach avisiertem Versand prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen die die Agentur nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist sie berechtigt, die Ware für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers in geeigneter Weise einzulagern.
Urheber-, Nutzungsrechte, sonstige Rechte
Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Agentur im Rahmen einer
Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei der Agentur und gehen nur dann auf den Auftraggeber über, wenn eine konkrete, schriftliche Nutzungs- und Vergütungsvereinbarung getroffen wurde (räumlich, zeitlich, inhaltlich). Bei Bestehen einer solchen Vereinbarung erwirbt der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Bezahlung nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeiten im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich.
Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von erbrachten Leistungen übernimmt die
Agentur keine Gewähr. Die rechtliche Prüfung von Leistungen der Agentur durch den
Auftraggeber ist vor der Nutzung empfehlenswert. Wünscht und beauftragt der
Auftraggeber für die erbrachten Leistungen der Agentur eine rechtliche Prüfung (z.B.
Urheber-, Marken-, Nutzungs- und Wettbewerbsrecht) durch eine besonders sachkundige Person oder Institution, so trägt der Auftraggeber die Kosten.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Agentur alle zur sachgemäßen Durchführung erforderlichen Informationen und Materialien fristgerecht und frei Haus zur Verfügung. Entsprechende Kosten sind zu vergüten. Vorlagen oder Anlieferungen durch den Auftraggeber unterliegen keinerlei Prüfungspflicht durch die Agentur.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur nur solche Vorlagen zu übergeben, die frei von Rechten Dritter, insbesondere frei von Urheberrechten Dritter sind. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Verletzungen freizustellen. Der Auftraggeber übersendet der Agentur Belegexemplare.
Zahlung
Die Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Etwaige Mängelrügen begründen kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Vergütungspflicht.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Die Agentur ist berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe der selbst zu tragenden Kreditkosten, mindestens aber 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Rechnungen der Agentur gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Mahnungen werden kostenpflichtig erstellt.
Mängelrügen, Gewährleistung und Haftung
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der zur Korrektur übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen sowie die Druckfreigabe und Beanstandungen unter Rückgabe sämtlicher Unterlagen einschließlich der Lieferung gegenüber der Agentur zu erklären. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang zulässig.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt die Agentur ihre Ersatzansprüche gegenüber Dritten an den Auftraggeber ab.
Nach erfolgter Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber ist die Agentur von jeder
Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen befreit. Die Agentur haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Material- und verfahrensbedingte Abweichungen zwischen Entwürfen/Andrucken und Endprodukten gelten nicht als Mangel.
Die Agentur haftet dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Sofern Haftungsansprüche bestehen, sind diese beschränkt auf den Wert der von der Agentur erbrachten Leistung für das betreffende Objekt oder Teilobjekt beschränkt.
Die Agentur haftet nicht für fahrlässig herbeigeführte Mängelfolgeschäden, positive
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Die Agentur hat das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Versteckte Mängel, die bei einer unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden waren,
dürfen nur dann gegen die Agentur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge
innerhalb von 2 Monaten nach Verlassen des Lieferanten bei der Agentur eintrifft.
Abweichungen in der Beschaffenheit der Roh- und Hilfsstoffe können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der Vorlieferanten für zulässig erklärt sind. Soweit Sonderarbeiten im Rahmen eines Auftrags durch Dritte durchgeführt werden, gelten die branchenüblichen Bedingungen, welche auf Anforderung zur Verfügung stehen.
Eine Haftung für die wettbewerbs-, urheber- und markenrechtliche Unbedenklichkeit einer Leistung übernimmt die Agentur grundsätzlich nicht.
Impressum
Die Agentur ist berechtigt, die von ihr entworfenen oder realisierten Arbeiten mit
Agenturnamen oder -zeichen zu versehen, in sonstiger geeigneter Weise auf die Agentur hinzuweisen und im Rahmen ihrer Eigenwerbung den Auftraggeber zu benennen.
Verwahrung/Versand/Versicherung
Die Agentur hat keine Aufbewahrungspflicht für Unterlagen, Halb- und Fertigerzeugnisse des Auftraggebers, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht zurückverlangt hat. Die der Agentur überlassenen Gegenstände und Unterlagen werden von dem Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Schäden, die von der Versicherung nicht umfaßt sein sollten, werden von der Agentur nur bis zur Höhe des Materialwertes ersetzt.
Lieferungen gelten ab Sitz der Agentur. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, auch wenn die Versandkosten von der Agentur getragen werden. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf schriftliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers.
Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung und Weitergabe, Aufrechnung
Leistungen bleiben alleiniges Eigentum der Agentur bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Auftraggeber zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungrechte freigeben.
Während des Bestehens der Eigentumsvorbehalte darf der Auftraggeber die erhaltenen Leistungen nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur an Dritte weitergeben oder weiterverarbeiten. Hiervon ausgenommen sind Waren, die der Auftraggeber unmittelbar oder nach Verarbeitung selbst erwerbsmäßig veräußert.
Die Agentur erhält ein Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht an allen übergebenen
Materialien. Dieses Recht erlischt erst mit Ausgleich sämtlicher Forderungen, die der
Agentur aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber erwachsen sind.
Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die
Agentur nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt und zur
Rücknahme berechtigt. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.
Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zu.
Wirksamkeit
Eine zugunsten des Auftraggebers abweichende Handhabung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen begründet keinen Rechtsanspruch auch für zukünftige Aufträge.
Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für Nichtkaufleute.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit im übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Sofern der Auftraggeber selbst Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gelten ausschließlich die Bedingungen der Agentur, es sei denn, die Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Die Agentur ist berechtigt, Auftragsdaten zu betrieblichen Zwecken zu speichern.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und
Scheckverbindlichkeiten ist Hannover. Auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen
Auftraggebern ist deutsches Recht anwendbar.
Nov. 2005
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